Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Katzenpension Pufe

 


Der Katzenbesitzer bestätigt, dass die Katze geimpft, gesund und parasitenfrei ist. Sollte die Katze nicht geimpft sein, so muss der Besitzer dies vor der Aufenthaltsbuchung seiner Katze in der Katzen Pension Pufe ankündigen. Erwachsene bzw. geschlechts-reife Kater werden nur aufgenommen, wenn sie kastriert sind.


Eventuelle aktuelle oder chronische Erkrankungen und benötigte Medikamente sind der Katzenpension Pufe beim Erstkontakt bzw. spätestens bei der Anmeldung und Aufenthaltsbuchung der Katze anzuzeigen. Ist dies nicht geschehen, so kann die Katzenpension Pufe die Annahme der Katze vor Ort beim Abgabetag verweigern. Hier entfallen sodann volle 100 % Stornokosten für den gebuchten Aufenthalt, da die Katzenpension Pufe die nicht aufgenommene Katze so kurzfristig nicht durch Buchung einer anderen Katze ersetzen kann.

Offensichtlich kranke, bakteriell oder mit Viren infizierte Katzen (z.B. Erkältung mit Husten, Niesen, Augenentzündung, Bronchitis oder mit Verdacht auf Katzenherpes, Chlamydien usw.) werden generell nicht aufgenommen, egal, ob vorher bereits eine feste Pensionsbuchung vorgenommen wurde oder nicht. Die Pension haftet in dem Fall nicht für eventuelle Urlaubs-Stornierungskosten oder sonstige anfallende Kosten, die dadurch entstehen, dass die akut erkrankte Katze hier nicht aufgenommen wird.


Sollten Krankheitssymptome am Abgabetag erst bemerkt werden, wenn der Besitzer schon wieder gegangen ist, wird der Katzen Inhaber unverzüglich benachrichtigt, damit er die Katze wieder abholt. In dem Fall kommt der Katzen Inhaber für den Pensionshonorar-Verlust der Katzenpension Pufe auf und zahlt den vollen Pensionsaufenthaltszeitraum, weil dies einer kurzfristigen Stornierung gleich kommt.

Gelingt es nicht, den Katzen Inhaber zu erreichen oder zeigen sich die Krankheitssymptome erst einen bis drei Tage später, wird die Katze hier separiert, ggf. aber zur Not auch an einer anderen Örtlichkeit (z.B. bei einem Tierarzt, Tierheim, bei einer Pflegestelle vom Tierschutz o.ä.), wenn hier zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit für die Einzelhaltung bestehen sollte. Die Kosten für die Separierung der Katze an einer anderen Örtlichkeit trägt der Besitzer, da die Katze nachweislich schon am Abgabetag krank bzw. bereits infiziert abgegeben wurde.

Sollte die Katze eine der o.g. Krankheitssymptome in der jüngeren Vergangenheit aufgewiesen haben, so muss die Katze mindestens acht Wochen (bei Erkältungen, bakteriellen Infekten oder bei Herpesinfektionen) vor der Abgabe in der Katzenpension wieder vollkommen gesund und symptomfrei sein, bevor sie in die Katzenpension Pufe kommen darf. Hierfür bürgt der Besitzer ebenfalls.

Der Besitzer ist damit einverstanden, dass die Katze (falls aus irgendwelchen Gründen erforderlich) zum Tierarzt gebracht und dort ggf. behandelt werden darf. Der Katzenbesitzer ist damit einverstanden, dass der Katze zunächst hier vor Ort Medikamente und Mittel aus der Hausapotheke (in erster Linie homöopathische, pflanzliche Tier-Medikamente/Mittel) verabreicht werden. Die Kosten für die verabreichten Mittel und Medikamente übernimmt der Katzenbesitzer. Erst, wenn diese keine Besserung bewirken sollten, wird das Tier unverzüglich zum Tierarzt gebracht.


Eine Freigängerkatze muss vor dem Aufenthalt in der Pension mit Broadline, Frontline, Frontline-combo, Advantage, Stronghold o.ä. behandelt worden sein oder ein Flohhalsband tragen, um keine Schädlinge einzuschleppen. Sollte dies nicht erfolgt sein, so behält sich die Katzenpension Pufe das Recht vor, der Katze auf Kosten des Besitzers eines der o.g. Mittel aus dem Eigenbestand zu verabreichen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Besitzers.

Die letzte Impfung muss noch Gültigkeit haben, ansonsten muss die letzte Auffrischungs-impfung bei Neuimpfung spätestens 14 Tage vor Übergabe der Katze in die Pension erfolgt sein, damit der Impfschutz noch wirksam werden kann.


Bei Katzen, die nicht (mehr) geimpft werden können oder dürfen, z.B. alte und kranke Tiere, soll der Impfausweis aber dennoch mitgebracht werden, auch wenn keine aktuellen Einträge mehr vorhanden sind.

 Tierärztliche Behandlung

Sämtliche durch tierärztliche Behandlung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Besitzers und sind von diesem zusammen mit dem Honorar für die Betreuung der Katze zu entrichten. Hinzu kommt eine Fahrtkostenerstattung von 0,60 Euro je gefahrener Kilometer zum Tierarzt und ein Stundesatz pro angefangenen 15 min Wartezeit beim Tierarzt von 7,50€.


Die Katzenpension Pufe übernimmt aufgrund aller möglichen Eventualitäten, die in einer Katzenpension unter Umständen eintreten könnten, keine Gewährleistung über den Zustand der Katze bei Abholung, z.B. Verletzungen. Dem Katzenbesitzer wird empfohlen 14 Tage nach dem Besuch der Katzenpension eine Wurmkur bei der Pensionskatze durchzuführen.


Sollte die Katze zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, verpflichtet sich die Pension, die Katze noch 14 Tage weiter zu versorgen. Danach geht die Katze in das Eigentum der Pension über, sofern sich der Besitzer oder dessen Familienangehörige, Freunde oder Bekannte immer noch nicht gemeldet haben. Die Pension ist dann berechtigt, die Katze entweder bei sich als eigene Katze zu behalten oder einem Tierschutzverein bzw. Tierheim zwecks Weitervermittlung zu übergeben oder aber die Katze in Eigenregie in gute Hände mit Tierschutzvertrag weiter zu vermitteln.

Das Honorar für die Betreuung der Katze in der Katzenpension Pufe ist beim Bringen des Aufenthaltes der Katze in bar zu entrichten. EC-Kartenzahlung ist leider noch nicht möglich.


Es gelten jeweils immer nur die aktuell auf unserer Homepage ausgewiesenen Preise und Leistungsangaben. Angegebene Preise oder sonstige Angaben in veralteten Flyern, die vielleicht noch bei Tierärzten, Geschäften etc. ausliegen oder Angaben in den diversen veralteten Internet-Tierpensionsportalen, verlieren daher ihre Gültigkeit, sobald eine Preisanpassung oder Leistungsanpassung auf unserer Homepage vorgenommen wurde.

Stornierung der Pensionsbuchung

Die Stornierung der Pensionsbuchung oder Mitteilung über eine Verkürzung des gebuchten Pensionsaufenthaltes ist bis 7 Tage vor der gebuchten Unterbringung kostenfrei. Bei einer Stornierung bzw. Mitteilung einer Verkürzung des Aufenthaltes zwischen dem 7. Tag vor der gebuchten Unterbringung entfallen 25 % Stornogebühren, bei einer Stornierung bzw. Mitteilung einer Verkürzung des Aufenthaltes zwischen dem 3. Tag vor der gebuchten Unterbringung entfallen 50 % Stornogebühren auf das angefallenen Pensionshonorars.

Verkürzt der Kunde kurzfristig die gebuchte Aufenthaltsdauer durch späteres Bringen oder vorzeitiges Abholen seiner Katze/n, so entstehen für die nicht genutzten (aber gebuchten) Tage ebenfalls 50 % Stornogebühren des normalerweise für diese Tage angefallenen Pensionshonorars. Der Kunde zahlt somit den vollen gebuchten Zeitraum, auch wenn er seine Katze/n kurzfristig später gebracht hat oder früher als ursprünglich gebucht, wieder abholt.

Sollte eine Katze kurzfristig vor dem gebuchten Aufenthalt versterben oder entlaufen, so gilt dies ebenfalls als ganz normale Stornierung der Buchung. Das gleiche gilt, wenn ein Kunde mehrere Katzen gebucht hat, aber kurzfristig vor der Abgabe mitteilt, dass weniger Katzen als gebucht gebracht werden. Dies gilt ebenfalls als Stornierung der gebuchten, aber nicht gebrachten Katzen.

Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen, per Mail, per Whatsapp. Sie gilt erst dann als zugestellt und vorgenommen, wenn der Kunde seitens der Katzenpension Pufe eine ebenfalls schriftliche Stornierungsbestätigung entweder per Mail, per Whatsapp erhalten hat. So haben die Kunden, als auch die Katzenpension Pufe, die Gewissheit, dass die Stornierung auch wirklich hier angekommen und durchgeführt wurde. Erhält der Kunde keine Stornierungsbestätigung, so kann er davon ausgehen, dass seine Mail oder Whatsapp bei der Katzenpension Pufe nicht angekommen ist. Eventuell dadurch entstehende Stornogebühren gehen sodann voll zu Lasten des Kunden, da die Stornierung aufgrund des nicht Ankommens seiner Nachricht ja auch nicht vorgenommen wurde.